Corona zwingt Volleyballer zu 2G

Entsprechend der verschärften Corona-Schutzverordnung-NRW, die ab heute gilt, haben die Volleyballer des DSC99 ihr Hygienekonzept angepasst: ab sofort dürfen nur noch Spielerinnen und Spieler an Training und Wettkämpfen teilnehmen, die von einer Infektion mit Covid 19 genesen oder die vollständig geimpft sind ("2G"). Ein aktueller negativer Corona-Test ("3G") reicht dafür nicht mehr aus. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, dabei gelten Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

Bei Heimspielwn gilt die Maskenpflicht für die Zuschauer künftig nicht nur auf den Laufwegen, sondern auch auf den Sitzplätzen.

Das neue Volleyball-Hygienekonzept steht wieder auf unserer Download-Seite bereit.